Gefängniskomplex Magdalenenstraße
Nach der Teilrückgabe des Gefängnisses an die deutschen Behörden 1953 übernahm die Stasi ab 1955 die gesamte Gefängnisanlage in Lichtenberg. Jene bestand aus dem Hafthaus im Innenhof, dem Verwaltungsgebäude mit der angeschlossenen Gefängniskapelle in der Magdalenenstraße Nr. 14 und dem Vernehmertrakt in der Alfredstraße. Zum Gefängniskomplex zählte zudem ein Wohnhaus in der Magdalenenstraße. Ab Januar 1988 nutzte das MfS das Gefängnis auch als "zentraler Zuführungspunkt" für den Fall politischer Proteste in Ost-Berlin. Festgenommene Demonstranten sollten hier verhört und - bis eine Entscheidung gefällt worden war - festgehalten werden. Neben den politischen Gegnern der SED, die hier inhaftiert wurden, saßen hier ab den siebziger Jahren schwerpunktmäßig Häftlinge ein, die als "Angehörige der bewaffneten Organe", zu den auch das MfS zählte, festgenommen worden waren.
Bei ihren Ermittlungen gegen in der Untersuchungshaft einsitzende Regimegegner bestellte das MfS nicht selten Angehörige und Freunde zur Zeugenvernehmung in die Magdalenenstraße ein. Dass Zeugen hier erscheinen mussten, war bereits Teil der Einschüchterungsstrategie, mit der die Staatssicherheit hoffte, ihre Aussagebereitschaft erzwingen zu können. Die so gewonnenen Erkenntnisse genügten dem MfS nicht selten, um gegen die Verhörten und weitere Personen Ermittlungen einzuleiten.